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   BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 20/73   

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https://dejure.org/1976,7408
BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 20/73 (https://dejure.org/1976,7408)
BSG, Entscheidung vom 07.10.1976 - 6 RKa 20/73 (https://dejure.org/1976,7408)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 1976 - 6 RKa 20/73 (https://dejure.org/1976,7408)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Abrechnung von Leistungen - Staatlich nicht anerkannter Dentist - Anspruch auf Zulassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 264
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 17/73

    Zahnbehandler - Zulassung - Mundschleimhautbehandlungen

    Auszug aus BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 20/73
    Ein staatlich nicht anerkannter Dentist, der aufgrund des ZG § 19 ZHG die Zulassung zur Kassenpraxis erhalten hat, kann gegenüber der KZÄV nur solche Leistungen abrechnen, für die er zugelassen worden ist; maßgebend ist dabei - abgesehen von gewissen untergeordneten Nebenleistungen (vergleiche BSG 24.01.1974 6 RKa 17/73 = SozR 5528 § 4 Nr. 1) - der im Zulassungsbeschluß festgestellte Umfang seiner Behandlungsbefugnis, auch wenn er vor dem Inkrafttreten des ZHG (01.04.1952) die Zahnheilkunde in weiterem Umfange ausgeübt hat und deshalb auch insoweit einen Anspruch auf Zulassung haben sollte.
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Wenn verschiedene Verwaltungsbehörden über den gleichen Tatbestand im Hinblick auf unterschiedliche Rechtsfolgen befinden, mag allgemein die eine Entscheidung nicht für die andere verbindlich sein (BFHE 58, 172; 58, 728; 59, 240; BVerwGE 6, 42; 15, 332, 334f.; 21, 33, 35 ff.; 34, 90, 91 f.; 35, 316, 317 f.; BSG SozR Nrn. 7 und 9 zu § 1311 RVO; BSGE 28, 111, 113 = SozR Nr. 6 zu § 250 RVO; BSGE 34, 289, 291 = SozR Nr. 13 zu § 19 BVG; BSGE 37, 135, 136 = SozR 2200 § 250 Nr. 1; BSGE 38, 232, 233 f. = SozR 5850 § 41 Nr. 2; BSGE 38, 236, 237 = SozR 5850 § 41 Nr. 3; BSGE 42, 264, 266 = SozR 7350 § 19 Nr. 3; BSGE 44, 25, 27 f. = SozR 5800 § 1 Nr. 1; SozR 3100 § 72 Nr. 2; SozR 2200 § 176c Nr. 3; 2200 § 381 Nr. 5).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    darf, hängt davon ab, für welchen leistungsbereich er als Kassenarzt zugelassen, als Krankenhausarzt beteiligt oder als (weder zugelessener noch beteiligter) Arzt besonders ermächtigt werden ist; denn nur im Rahmen seiner Zulassung, Beteiligung oder Ermächtigung ister "zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung berechtigt und verpflichtet" (5 5688 Abs. 4 BVG; BSGE 42, 264, 265 mwN).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 27/88
    Diese Erklärung des Versorgungsamtes ist entsprechend seinem erkennbaren wirklichen Willen, wie ihn der Kläger verstehen mußte, als eine feststellende Entscheidung und damit als ein Verwaltungsakt iS des § 31 Satz 1 SGB X zu deuten (vgl dazu zB BSGE 42, 264, 267 = SozR 7350 § 19 Nr. 3; BSG 31. Januar 1989 - 2 RU 16/88 - BVerwGE 34, 353, 354 f), bezogen auf zukünftiges Verhalten der Verwaltung, womit der Kläger als Belastung - im Unterschied zu einer Zusicherung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB X als Zusage, später bestimmte Verwaltungsakte zu erlassen - zu rechnen habe.
  • BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 19/73
    Der Senat nimmt insoweit auf das genannte Urteil in der Sache 6 RKa 20/73 Bezug.
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